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Individuelle Unterstützung im eigenen Zuhause.

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Sie leiden an einer stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankung, sind über 21 Jahre alt und leben in der Stadt oder im Landkreis Rosenheim? Sie wollen Ihre Situation verbessern? Ihr Wunsch nach Veränderung ist und wichtig. Daher arbeiten wir zieloffen, d.h. von der Konsumreduktion bis hin zur völligen Abstinenz.

Wir bieten Ihnen Unterstützung – auch bei Doppeldiagnosen (Abhängigkeit in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung) sowie bei sekundären Essstörungen.

Reden Sie mit uns in einem Vorgespräch über Ihre Ziele und Erwartungen. Wir helfen unbürokratisch und schnell. In der Regel werden Kosten für die Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Gerne kann unsere Unterstützung schon mit der Beantragung beginnen, damit Sie die Anforderungshürden leichter überwinden:

  • Sozialhilfeantrag
  • ärztlicher Bericht mit Maßnahmeempfehlung
  • Sozialbericht nach Gesamtplanverfahren § 58 SGB XII – nach stationärem Aufenthalt reicht normalerweise der Abschlussbericht
    (Vordrucke zum Herunterladen finden Sie z.B. beim Bezirk Oberbayern)

Kontakt

Fachbereichsleitung
Jochen Stöpel
Ambulante Hilfen ANTHOJO
Telefon: 08031 4011560
jochen.stoepel@anthojo.de
 

Lernen Sie die Leistungs-Vielfalt unserer Einrichtungen kennen.